Württembergischer Fußballverband: Was ist bei uns erlaubt? Ampelgrafik als Hilfestellung für das Training
Mit der neuen Corona-Verordnung ist seit 8. März 2021 wieder ein Fußballtraining möglich. In welcher Form bzw. für welche Altersklassen das Training erlaubt ist, hängt vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Stadt- und Landkreis ab.
Als Service für unsere Vereine prüfen wir ab sofort täglich die Allgemeinverfügungen in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen, die für die Feststellung der Inzidenzen maßgeblich sind. Per Blick auf das Ampelsystem erfahren Sie, wer am heutigen bzw. jeweils folgenden Tag in Ihrem Stadt- bzw. Landkreis trainieren darf.
Sie finden die tagesaktuelle Tabelle stets auf unserem Corona-Infoportal oder direkt unter folgenden Link.
Die aktuelle Regelung im Überblick
- Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren: Ein kontaktarmes Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern plus Betreuungspersonen in angemessener Anzahl ist wieder erlaubt, solange die 7-Tage-Inzidenz im entsprechenden Land- oder Stadtkreis unter 100 liegt.
- Für Personen, die 15 Jahre oder älter sind: Hier wird in der Corona-Verordnung unterschieden, ob die Inzidenz im Stadt- oder Landkreis unter oder über 50 liegt.
- Inzidenz stabil unter 50 (= 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis liegt seit mindestens fünf Tagen unter 50): Ein kontaktarmes Training in Gruppen von bis zu zehn Personen plus Betreuungspersonen in angemessener Anzahl ist erlaubt.
- Inzidenz liegt zwischen 50 und 100: Sportanlagen im Freien dürfen zwar genutzt, werden, allerdings nur für den kontaktarmen Sport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.
Bei einer Inzidenz von über 100 zieht die „Notbremse“. Im entsprechenden Stadt- oder Landkreis treten neben erweiterten Kontaktbeschränkungen automatisch folgende Beschränkungen in Kraft: Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Immer informiert: das Corona-Infoportal
Wir haben zu Beginn der Pandemie ein Infoportal für Sie eingerichtet, auf dem wir Sie stets auf dem Laufenden halten. Auf unserem Corona-Infoportal finden Sie alle News zum Thema, inklusive der häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Verordnung sowie der tagesaktuellen Ampelgrafik „Was ist bei uns erlaubt?“.
Quelle:
https://www.wuerttfv.de/news/was-ist-bei-uns-erlaubt-ampelgrafik-als-hilfestellung-fuer-das-training/
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